FAQ – Häufige Fragen rund um den Autokauf und Verkauf eines Auto
Um Ihnen den Kauf eines Fahrzeugs beim Car Concept Seevetal so leicht wie nur möglich zu machen, haben wir nachfolgend die häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Was muss ich zu einer Probefahrt mitbringen?
Zu einer vorab vereinbarten Probefahrt sollten Sie Ihren Führerschein und Ihren Personalausweis, beides im Original, mitbringen.
Wie lasse ich mein neues Fahrzeug zu?
Wir melden Ihren neuen Wagen gerne gegen eine Servicegebühr für Sie an, inklusive Wunschkennzeichen. Natürlich können Sie ihn aber auch selbst zulassen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Fahrzeugschein in „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU)
- Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich auch selbst ausweisen können.
Muss ich das Fahrzeug noch verzollen oder die Mehrwertsteuer beim Finanzamt bezahlen?
Nein. Innerhalb der EU gibt es keine Einfuhrzölle. Und die Mehrwertsteuer entrichten Sie bei uns. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Gibt es Probleme bei der Zulassung?
Nein. Wenn Sie ihr Fahrzeug selbst zulassen, erhalten Sie von uns alle nötigen Unterlagen. Sollten dennoch unerwartet Komplikationen auftreten, findet unser kompetentes Team schnell und unkompliziert eine Lösung.
Was ist eigentlich Re-Import?
Als Re-Import bezeichnet man Fahrzeuge, die zunächst von Deutschland aus ins Ausland exportiert wurden – und die dann wieder zurück nach Deutschland importiert werden. Fahrzeuge, die im Ausland produziert werden und dann nach Deutschland exportiert werden, sind generell Importfahrzeuge.
Sind Import/Re-Import-Fahrzeuge von schlechterer Qualität?
Nein. Aus Kostengründen sind die meisten Hersteller dazu übergegangen, in einem Werk einen bestimmten Fahrzeugtyp für ganz Europa zu produzieren. Der VW Touareg zum Beispiel wird im Volkswagenwerk Bratislava in der Slowakei gebaut – und ist deshalb ein ganz normales Import-Fahrzeug.
Woher kommt die Preisdifferenz?
Die Hauptursache liegt in den Nettopreisen der Fahrzeuge und den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen innerhalb der EU. Des Weiteren kaufen wir die Fahrzeuge in größeren Stückzahlen im EU-Ausland ein, somit profitieren Kunden von unseren Großhändlerkonditionen – und sparen so bis zu 35 Prozent.
Verfügen Re-Import-Fahrzeuge über die gleiche Grundausstattung?
Die Ausstattung ist mit der in Deutschland vergleichbar. In vielen Fällen ist sie sogar deutlich besser. Gerne stellen wir unseren Kunden die detaillierte Ausstattung des deutschen und ausländischen Fahrzeugs gegenüber. Heißt: Mehr Auto für weniger Geld.
Hat mein Fahrzeug die Werksgarantie des Herstellers?
Alle Wagen haben die normale Herstellergarantie, können also in ganz Europa zu den jeweiligen Vertragswerkstätten unter den üblichen Bedingungen zu Garantieleistungen und Inspektionen gebracht werden. Zusätzlich zur herkömmlichen Werksgarantie können wir unseren Kunden auch noch eine Garantieverlängerung anbieten. Die Werksgarantie beginnt mit Auslieferung des ausländischen Vertragshändlern an uns oder den Großhandel und ist somit verkürzt.
Kann ich ein EU-Fahrzeug finanzieren?
Ja, wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit ein Fahrzeug zu finanzieren. Selbstverständlich ist dies auch ohne Anzahlung möglich, ob privat oder gewerblich. Wir erarbeiten gemeinsam mit unserer Partnerbank gerne unverbindliche Finanzierungsangebote zu Top-Konditionen.
Kann ich mein altes Fahrzeug in Zahlung geben?
Unsere Kunden haben die Möglichkeit, das Altfahrzeug in Zahlung zu geben. Nach der Begutachtung durch unsere Mitarbeiter wird der bestmögliche Preis für das alte Fahrzeug ermittelt – und mit dem Neuwagen verrechnet. So haben unsere Kunden keinen Aufwand mit dem Verkauf des Gebrauchtwagens.
Unterscheiden sich die Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU?
Nein. Das sogenannte COC-Papier bescheinigt Ihrem Fahrzeug, dass es die technischen Anforderungen des EU-Standards erfüllt und einer Zulassung nichts im Wege steht.
Haben Ihre Fahrzeuge Garantie?
Die Neufahrzeuge haben Werksgarantie. Bei unseren Gebrauchten, in der Regel mindestens, 12 Monate Garantie. Allerdings kann es bei ausgewählten Fahrzeugen auch zu verlängerten Garantiezeiten kommen.